Wahlarzt

Das Wahlarztsystem

Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit den Krankenkassen.

Der Wahlarzt stellt eine Honorarnote, die der Patient übernimmt, die Honorargestaltung ist frei. Fragen Sie Ihren Wahlarzt vor der Behandlung nach dem Honorar. Sie werden gerne Auskunft erhalten.
Die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkassa eingereicht werden. Es erfolgt die Rückvergütung in Höhe von 80 % des Kassenhonorars (nicht des bezahlten Wahlarzthonorars). Je nach Krankenkasse und je nach erbrachter Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch. Einige Ausnahmen und Unterschiede in der Leistung der Krankenkassen machen die Höhe der Rückerstattung für Ärzte und Patienten oft schwer nachvollziehbar.
Einige Zusatzversicherungen übernehmen die gesamte Bezahlung des Wahlarzthonorars oder einen bestimmten Prozentsatz - erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung. Jeder Patient hat das Recht, eine detaillierte Aufstellung der Ersatzleistung bei der Krankenkasse zu verlangen.

Vorteile bei einem Wahlarzt

Sie erhalten schneller einen Termin, Ihr Arzt hat Zeit für ausführliche Untersuchung und Behandlung und für die Besprechung von Befunden.

Der Wahlarzt nimmt sich Zeit für Sie

  • Zeit zum Zuhören

  • Zeit für Erklärungen

  • Zeit für Ihre individuelle Betreuung

Der Wahlarzt schenkt Ihnen Zeit

  • durch individuell vereinbarte Ordinationszeiten

  • durch fehlende Wartezeiten in der Ordination

  • durch eine rasche OP-Terminvergabe

Weitere Richtlinien

Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.
Überweisungen zu anderen Ärzten müssen fallweise von der Krankenkasse bewilligt werden.

Termine werden (telefonisch oder online) vereinbart und müssen eingehalten werden. Bei unentschuldigtem Versäumnis kann Ihnen eine Rechnung gestellt werden.