Das Wahlarztsystem
Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit den Krankenkassen.
Wie funktioniert das Wahlarztsystem?
Der Wahlarzt stellt eine Honorarnote, die der Patient übernimmt, die Honorargestaltung ist frei. Fragen Sie Ihren Wahlarzt vor der Behandlung nach dem Honorar. Sie werden gerne Auskunft erhalten.
Die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkassa eingereicht werden. Es erfolgt die Rückvergütung in Höhe von 80 % des Kassenhonorars (nicht des bezahlten Wahlarzthonorars). Je nach Krankenkasse und je nach erbrachter Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch. Einige Ausnahmen und Unterschiede in der Leistung der Krankenkassen machen die Höhe der Rückerstattung für Ärzte und Patienten oft schwer nachvollziehbar.
Einige Zusatzversicherungen übernehmen die gesamte Bezahlung des Wahlarzthonorars oder einen bestimmten Prozentsatz - erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung. Jeder Patient hat das Recht, eine detaillierte Aufstellung der Ersatzleistung bei der Krankenkasse zu verlangen.
Vorteile bei einem Wahlarzt
Sie erhalten schneller einen Termin, Ihr Arzt hat Zeit für ausführliche Untersuchung und Behandlung und für die Besprechung von Befunden.
Der Wahlarzt nimmt sich Zeit für Sie
Der Wahlarzt schenkt Ihnen Zeit
Weitere Richtlinien
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.
Überweisungen zu anderen Ärzten müssen fallweise von der Krankenkasse bewilligt werden.
Termine werden (telephonisch) vereinbart und müssen eingehalten werden. Bei unentschuldigtem Versäumnis kann ihnen eine Rechnung gestellt werden.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihren Termin gleich hier online zu fixieren. Natürlich erreichen Sie uns auch telefonisch unter der
Telefonnummer +43 2236 38 92 02.
Wir freuen uns, Sie in der Praxis begrüßen zu dürfen.
Sie haben Fragen?
Auch diese beantworten wir gerne telefonisch oder Sie nutzen unserer Anfrage Formular: